Betreutes Wohnen
Ergänzend zum Angebot des Gemeinschaftlichen Wohnens bieten wir Betreutes Wohnen in separaten Appartements im gleichen Gebäude.
Ambulant betreute Wohnformen für alte Menschen sind die Wohnformen der Zukunft. Zwar werden nach wie vor Altenheime gebaut und die Zahl der Menschen in Heimen wächst stetig, doch die Haltung der Politik ist „ambulant vor stationär" und langsam beginnt dies, wie in der letzten Reform der Pflegeversicherung abzulesen, wirklich in der Realität Gestalt anzunehmen. Menschen sollen zu Hause oder in einem privaten Umfeld wie zu Hause wohnen können und ohne umziehen zu müssen dort versorgt werden können. Mit dem Betreuten Wohnen in Pasing wollen wir der Zukunft der Altenpflege Rechnung tragen.
Grundsätze
Dem Betreuten Wohnen liegt das Grundverständnis von privatem Wohnen zu Grunde. Die dort lebenden Menschen haben grundsätzlich alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. Sie treffen selbständig
Entscheidungen und übernehmen Eigenverantwortung. Ihre Bedürfnisse und Interessen sind maßgeblich für jegliches Handeln. Das Prinzip der Selbstbestimmtheit und seine erkennbare Verwirklichung sind
das entscheidende Kriterium für das Vorhandensein dieser ambulant betreuten Wohnform. Der eigene Wohnraum dient der privaten Entfaltung, in dem ein Mensch seine Individualität zum Ausdruck bringen
kann. Der darin beinhaltete identitätsstiftende Aspekt ist ein wichtiger Bestandteil von Lebensqualität.
Das Konzept sieht ein individuelles und autonomes Wohnen vor, das verbunden ist mit sozialpädagogischer und pflegerischer Unterstützung und Sicherheit, die Möglichkeit sozialer Kontakte,
professionelle Begleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung, hochwertiger Versorgung und komfortablem Wohnen, ohne umziehen zu müssen wenn der Pflegebedarf zunimmt. Die Vorstellung von Wohnen im
Alter beinhaltet also nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern auch Privatsphäre, Gemeinschaft, die Möglichkeit des Rückzugs, Geborgenheit und Eigenständigkeit. Auch wenn im Laufe
von Erkrankungen die Pflegebedürftigkeit zunimmt, sollte die notwendige Pflegetätigkeit nicht im Vordergrund stehen. Das Recht auf Selbstbestimmung ist oberstes Prinzip und darf sich nicht zugunsten
von Interessen der Dienstleistungsanbieter verschieben.
Gemeinschaft
Zentral ist der Gedanke einer Hausgemeinschaft die dank einer ambulanten und professionellen Unterstützung ein Leben und Wohnen in weitgehender Selbstbestimmung realisieren kann. Die Art der
Pflegebedürftigkeit der Bewohner soll bei der Auswahl nicht a priori eingeschränkt werden, es können also verschiedene Formen (Demenz, geistige Behinderung, körperliche Behinderung etc.) unter einem
Dach leben. Das Motto ist, dass die Bewohner zusammenpassen sollen. Menschen die einziehen ohne pflegebedürftig zu sein, können sich evtl. im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe um andere Bewohner
kümmern.
Die Öffnung für verschiedene Formen der Einschränkung oder Bedürftigkeit ist ein wesentlicher Aspekt in der konzeptionellen Ausrichtung. Die Aufnahme von Menschen mit massiver Suchtproblematik wird
aus konzeptionellen und pädagogischen Gründen heraus - nach Einzelfallprüfung - tendenziell abgelehnt. Eine Pflegestufe muss nicht unbedingt vorhanden sein.
Die Bewohner sind aufeinander bezogen so gut es geht und sollen durch gemeinsame Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Esse zubereiten, Essen, Aufräumen, Ausflügen, Anlässe feiern... nach Möglichkeit ein eigenes Gemeinschaftsleben entwickeln können. Die Gemeinschaft ist der Begleiter für jeden Einzelnen - bis zum Tode.
Sozialpädagogik und Pflege
Die Versorgung von alten Menschen beginnt in der Regel lange vor der Pflegebedürftigkeit und umfasst mehr als das, was die Pflege darstellen kann und will. Versorgungsbedürftige Menschen,
insbesondere solche die ohne Angehörige leben, brauchen in der Regel weit mehr als die klassischen Pflegeleistungen, nämlich psychosoziale Betreuung und Begleitung. Bisher wurden diese Tätigkeiten
von der ambulanten Pflege teilweise ohne Bezahlung aus der Not heraus so „mitgemacht", das soll sich hier ändern. Wir wollen zusammen mit der ISAR genau ausdifferenzieren, was die Sozialpädagogik
übernimmt und was die Pflege leisten kann. Insofern bekommen alle Bewohner neben dem Mietvertrag einen Pflegevertrag und einen Vertrag über die sozialpädagogischen Dienstleistungen.
So wie wir eine aktivierende Pflege leisten, um die Fähigkeiten der Betreuten zu erhalten, so ist es auch Ziel der Sozialpädagogik die Ressourcen der Menschen herauszuholen und verfügbar zu halten. Das bedeutet im Klartext, dass die Sozialpädagogik noch mehr als die Pflege daran interessiert ist, dass die Betreuten so viel es geht selbst machen, anleiten statt abnehmen, damit die Betreuten so lange wie möglich so eigenständig wie möglich leben können. Gerade in einer Wohngemeinschaft entsteht dadurch ein Miteinander und Füreinander, eine Gemeinschaft, die einen familiären Charakter bekommen kann und sich dadurch ganz entscheidend von einer Heimsituation abhebt.
Zurück zum Seitenanfang
