Pflegeberatung
Selbst pflegebedürftig zu sein oder die Verantwortung für einen pflegebedürftigen Menschen zu tragen ist allein schon eine sehr schwere Aufgabe. Dazu kommen dann die schwer zu durchschaubaren Regeln der Kranken- und Pflegekassen bzw. der Sozialhilfeträger die zur Finanzierung der Pflege beitragen.
Unsere Erfahrung ist, dass die meisten Menschen damit nicht nur alleine gelassen werden, sondern völlig überfordert damit sind. Uns lag immer schon daran für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stabile Situationen herzustellen und dazu gehört auch eine solide Finanzierung der Pflege- und Versorgungsarrangements. Aus diesem Grund haben wir bei uns eine große Expertise bzgl. der Abrechnungsmöglichkeiten mit den jeweiligen Kostenträgern entwickelt. Diese Expertise bieten wir als Beratungsdienstleistung an, wir führen auf Wunsch auch die Verhandlungen mit den jeweiligen Kosten- und auch Sozialhilfeträgern.
Folgende Beratungsdienstleistungen können Sie bei uns abrufen:
1. Beratung bei Neuaufnahmen (Versorgungsbeginn)
2. Beratung nach Krankenhaus, Reha oder Kurzzeitpflege
3. Beratung wenn sich der Gesundheitszustand bei bestehenden Patienten verschlechtert
4. Beratung und Organisation hinsichtlich der Kostenübernahme durch verschiedene Kostenträger (auch Sozialhilfeträger), Rechtsberatung
5. Beratung und fachliche Anleitung von pflegenden Angehörigen
6. Therapeutische Beratung (Alternativen zur allopathischen Medizin)
7. Pflegeberatung nach §45 SGB XI und Beratungsgespräche nach §37 (Pflegeüberprüfung)
8. präventive Beratung um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen und Gesundheitsberatung
9. Patientenverfügung, Betreuung, Vorsorgevollmacht
Die Beratung kann auch in Anspruch genommen werden, ohne uns als Pflegedienst zu engagieren. Sie wird dann allerdings kostenpflichtig. Für
neue und bestehende Patienten ist sie Teil unserer Serviceleistungen.
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